Letztes Update:
20200430184122

Vermittlungsplattform für Masken gestartet

13:10
24.04.2020
In Zeiten der Maskenpflicht ist der Bedarf nach einfachen Schutzmasken groß: Der Modeverband GermanFashion hat eine Plattform aufgebaut, auf der Hersteller von Masken sich registrieren können. «Viele unserer Mitgliedsunternehmen haben in Zeiten von Corona ihre Produktion auf die Herstellung von Mund-Nasen-Masken, insbesondere auch sogenannte Community-Masken, umgestellt», sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Thomas Lange, einer Mitteilung vom Freitag zufolge.

Über die neue Online-Plattform sollen sowohl Vertriebler als auch gewerbliche Anbieter sowie Endkunden in Kontakt zu den Herstellern treten können. Diese hinterlegen sowohl ihre Kontaktdaten als auch die Art und Stückzahl ihrer angebotenen Masken.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit künftig in ganz Deutschland Pflicht sein. Das gilt in den meisten Bundesländern für das Fahren in Bus und Bahnen sowie für das Einkaufen in Geschäften. Professionelle Schutzmasken sollen aufgrund ihrer geringen Verfügbarkeit medizinischem Personal vorbehalten bleiben.

(dpa)

Bald Online-Antrag für Entschädigungen bei Corona-Ausfällen möglich

13:09
24.04.2020
Wer wegen der Corona-Krise einen Verdienstausfall erleidet, kann seine Entschädigung in den meisten Bundesländern künftig online beantragen. Ab nächster Woche sollen Arbeitgeber und Selbstständige auf der Seite www.ifsg-online.de alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen können, wie das Bundesinnenministerium am Freitag mitteilte. Das Verfahren wurde gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt.

Nach und nach teilnehmen wollen nach Angaben des Bundesinnenministeriums neben Nordrhein-Westfalen auch Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

«Die Corona-Krise zeigt uns dabei auf, wie wichtig die Digitalisierung der Verwaltung von Bund und Ländern ist», erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). «Deshalb drücken wir hier aufs Gas und digitalisieren die Leistungen, die aktuell besonders stark nachgefragt und benötigt werden.»

Ein Anrecht auf Entschädigung hat, wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Seit Ende März gilt die Regelung auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können.

(dpa)

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