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Zahl der Betriebe in Kurzarbeit nimmt nicht mehr weiter zu

12:14
22.04.2020
Die Zahl der Betriebe in Deutschland, die für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet haben, ist in der vergangenen Woche nicht mehr gestiegen. Am 20. April seien es 718 000 Unternehmen gewesen, die eine Anzeige für Kurzarbeit gestellt hätten, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch mit. Dies sind 7000 Betriebe weniger als in der Vorwoche. Der scheinbare Rückgang ist den Angaben zufolge auf Dubletten zurückzuführen - einige Unternehmen hätten ihre Anzeige sowohl postalisch als auch online gestellt. Diese Fehler seien inzwischen bereinigt worden.

«Die Gesamtsumme stagniert weitgehend auf dem Niveau der Vorwoche», teilte die Bundesagentur mit. Damit ist in etwa jeder dritte Betrieb, der anzeigeberechtigt ist, von Kurzarbeit betroffen. Das Instrument können Unternehmen nutzen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben. Die bundesweite Anzahl solcher Unternehmen liegt bei knapp 2,2 Millionen.

Die Bundesagentur hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass - anders als in der Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 - in der Corona-Krise vor allem kleinere Unternehmen - etwa aus der Gastronomie oder dem Gesundheitswesen - Kurzarbeit angemeldet hätten. Über eine Zahl der betroffenen Personen will die Agentur erst Ende nächster Woche informieren. Der bisherige Rekord stammt aus dem Mai 2009, als 1,44 Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen waren.

(dpa)

Auflagen für Friseurbesuch stehen fest

12:12
22.04.2020
Endlich die Haare nach mehreren Wochen wieder schneiden lassen: Ein Schutzstandard regelt nun, unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Demnach sind Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege vorerst nicht erlaubt. Weiterhin soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden - etwa indem man die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt. Nach einer zeitweisen Schließung wegen der Corona-Pandemie dürfen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen.

(dpa)

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