Letztes Update:
20200430184122

Ein weiterer Todesfall im Zollernalbkreis

17:16
01.04.2020
Das Landratsamt Zollernalbkreis bestätigt am 1. April (Stand 18.45 Uhr) 33 weitere Corona-Infektionen. Zwölf Männer und 21 Frauen zwischen 20 und über 90 Jahren wurden infiziert.

Im Zollernalbkreis ist im Zusammenhang mit dem Coronavirus ein weiterer Todesfall zu beklagen. Ein 81-jähriger Mann ist am Dienstag (31. März) an den Folgen der Lungenkrankheit gestorben. 

(pm)

Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg steigt auf 14.580

17:13
01.04.2020
Am Mittwoch, 1. April, wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 1.267 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16 Uhr). Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 14.580 an. Das Durchschnittsalter beträgt 50 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 101 Jahren.  239 Personen sind im Zusammenhang mit Covid-19 in Baden-Württemberg gestorben.

Ungefähr 764 Personen sind unterdessen von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.

(pm)

Häftlinge nähen Mundschutzmasken

16:19
01.04.2020
Im Kampf gegen das Coronavirus haben Häftlinge baden-württembergischer Gefängnisse mit der Produktion von Mundschutzmasken begonnen. Wie die «Heilbronner Stimme» und der «Mannheimer Morgen» (Donnerstag) berichten, nähen Gefangene in den Werksbetrieben des Freiburger Gefängnisses und der Frauen-Haftanstalt Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) nun wöchentlich rund 1200 einfache Schutzmasken. Sie seien teils für den Eigenbedarf und das Reinigungspersonal von Kliniken vorgesehen.

Außerdem berichten die Zeitungen, dass sich das Land mit dem Städte- und Landkreistag auf einen Verteilerschlüssel von Schutzausrüstung geeinigt hat. Demnach orientiert sich die Menge an der Bevölkerungszahl. Städte und Landkreise zwischen 150 000 und 300 000 Einwohnern bekommen die volle Zuteilung. Kreise mit weniger Einwohnern erhalten 25 Prozent weniger, bei mehr Einwohnern gibt es einen Zuschlag von 25 Prozent.

(dpa/lsw)

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