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20200430184122

Kreis Calw: Betrieb von Bürgerinfotelefon und Drive-in-Testzentren über Feiertage eingeschränkt

14:01
08.04.2020
Um unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zur Regeneration zu geben, haben wir uns entschieden, dass das Bürgerinfotelefon am Karfreitag nicht besetzt ist“, wird Landrat Helmut Riegger in einer Pressemitteilung zitiert. An diesem Tag sowie am Ostersonntag werden auch keine Testungen auf eine etwaige Infektion mit dem Coronavirus an den beiden Drive-in-Testzentren in Calw und Nagold durchgeführt. Hierfür bitten wir um Verständnis.“

Am Karsamstag findet der Betrieb wie an einem Samstag, am Ostermontag wie an einem Sonntag der vergangenen Wochen statt. Somit ist das Bürgerinfotelefon mit der Rufnummer 07051 160-160 am Karsamstag von 9 bis 17 Uhr und nach Ostern wieder ab Dienstag, 14. April 2020, von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Die Testergebnisse vom Gründonnerstag werden voraussichtlich am Karsamstag, die Testergebnisse vom Karsamstag voraussichtlich am Ostermontag vorliegen.

Mit Blick auf die nahenden Ostertage sowie auf die bis dato im Kreis Calw angezeigten, überwiegend das Versammlungsverbot betreffenden, rund 80 Verstöße gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung, wendet sich der Landrat mit der eindringlichen Bitte an die Kreisbevölkerung, weiter soziale Kontakte zu meiden und voneinander Abstand zu halten.

Landratsamt

Heidelberger Forscher kämpfen als Allianz gegen das Coronavirus

13:54
08.04.2020
Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie haben sich in Heidelberg Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen und Institute zusammengeschlossen. Die neue Allianz «fightCOVID@Heidelberg» an der Universität der Stadt vereint nach Angaben vom Mittwoch beispielsweise Immunologen, Virologen, Genomforscher, Psychologen und Bioinformatiker.

Die Forscher wollen unter anderem herausfinden, wann Erkrankte nicht mehr ansteckend sind, welche Wirkstoffe, die gegen andere Krankheiten verabreicht werden, auch gegen Covid-19 helfen und welche seelischen Folgen gesellschaftliche Einschränkungen haben. Dabei wollen sie zum Beispiel neue Computermodelle von Lungengewebe nutzen oder Apps entwickeln, die Infektionswege aufzeichnen sollen. Beteiligt sind etwa die Medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken in Mannheim und Heidelberg, das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit und das Deutsche Krebsforschungszentrum.

(dpa/lsw)

Schwarzwald-Baar-Kreis fordert Bürger auf, Regeln weiter zu befolgen

13:45
08.04.2020
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, auch über die Osterfeiertage weiter die Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Ziel ist es, das Gesundheitssystem und damit die Kliniken zu entlasten, teilt die Behörde mit.

Die Social Distancing-Regeln müssen weiter eingehalten werden. Das heißt:
- Im öffentlichen Raum darf man sich nur alleine oder zu zweit aufhalten. Hiervon ausgenommen ist der Kreis der Angehörigen desselben Haushalts.
- Zu anderen Personen ist bei Begegnungen im öffentlichen Raum mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten (auch beispielsweise bei Spaziergängen)
- Auf privatem Grund (zum Beispiel in privaten Wohnungen oder Gärten) dürfen sich maximal fünf Personen aufhalten. Diese Regelung gilt nicht für Familien (Familien in diesem Sinne sind nur in gerader Linie Verwandte, zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder sowie deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Partnerinnen) und Wohngemeinschaften. Zusätzlich sind dann aber keine weiteren Gäste mehr erlaubt.
- Auch in Kirchen darf man nicht zusammenkommen. Gottesdienste dürfen nicht stattfinden.
- Grundsätzlich kann bei pflegebedürftigen Angehörigen im privaten Umfeld „nach dem Rechten geschaut werden“. Die Hygienevorschriften und die Abstandsregel müssen beachtet werden.
- Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind untersagt. Zudem dürfen seit dem 8. April die Heimbewohner und Bewohner von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gemäß § 6 Absatz 2 Corona-Verordnung ihre jeweilige Einrichtung grundsätzlich nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen.

Weiter gelten die Regelungen der Städte und Gemeinden, die durch die jeweiligen Allgemeinverfügungen festgelegt wurden. Wer die Regeln nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Hotline des Gesundheitsamtes ist über die Ostertage weiterhin von 8 bis 16 Uhr für wichtige gesundheitliche Fragen der Bevölkerung geschalten, Telefon: 07721 913 7190.

 

Landratsamt

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