Die in der Corona-Krise im Schnellverfahren eingerichteten sogenannten
Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) und hob damit einen gegenteiligen Beschluss der Vorinstanz auf.
Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege mit Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie, Abstandsgeboten und mehr Sicherheit. Viele Berliner hätten kein Auto, und in Bussen und Bahnen sei es zu eng.