Letztes Update:
20210102013048

12:00
18.12.2020
Wegen der Pandemie dürfen in diesem Jahr vor Silvester keine Böller und Raketen mehr verkauft werden. Der Bundesrat beschloss auf Bitten der Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Sprengstoffverordnung. Das Verkaufsverbot soll die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht reduzieren und dafür sorgen, dass sich Krankenhäuser vor allem um die Corona-Patienten kümmern können. Außerdem soll es dazu beitragen, dass Menschen nicht auf der Straße ausgelassen feiern. 
Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. 

Feuerwerk explodiert in der Silvesternacht 2020 neben dem Turm der Marktkirche in Hannover. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

11:57
18.12.2020
Die Bundesländer haben grünes Licht für eine Steuerpauschale für die Arbeit im Homeoffice und andere Steueränderungen gegeben. Wer während der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, kann seine Ausgaben damit leichter in der Steuererklärung geltend machen. Pro Tag im Homeoffice kann man 5 Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Sonderregelung gilt für die Jahre 2020 und 2021 - danach, so hofft man, könnte die Pandemie im Griff sein und die meisten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. 
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Corona-Maßnahme. Zugleich wurde die geltende Regelung verlängert, nach der Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben.