Wegen der Pandemie dürfen in diesem Jahr vor Silvester keine Böller und Raketen mehr verkauft werden. Der Bundesrat beschloss auf Bitten der Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Sprengstoffverordnung. Das Verkaufsverbot soll die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht reduzieren und dafür sorgen, dass sich Krankenhäuser vor allem um die Corona-Patienten kümmern können. Außerdem soll es dazu beitragen, dass Menschen nicht auf der Straße ausgelassen feiern.
Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.