Letztes Update:
20210102013048

16:22
20.11.2020
Ein AfD-Politiker sorgt mit einem offenkundig löchrigen Mund-Nasen-Schutz im Bundestag für Aufregung. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth untersagte dem Abgeordneten Thomas Seitz, mit seiner orangen Maske vom Rednerpult zurück zu seinem Platz zu gehen. Die Maske habe Löcher und sei daher nicht geeignet, so Roth. Schließlich reichte sie ihm eine FFP2-Maske, die sie mithilfe eines Stiftes aus einer sterilen Verpackung genommen hatte.
Seitz beschwerte sich über einen "Maulkorb", woraufhin Roth mit einem Ordnungsgeld drohte. Im Bundestag gilt seit dem 6. Oktober eine Maskenpflicht. Seitdem muss in allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

15:56
20.11.2020
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Deutschen Bundestag ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtmäßig. Damit lehnt die zweite Kammer einen Eilantrag von neun Mitarbeitern der AfD-Fraktion ab.
Die Anordnung des Bundestagspräsidenten sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden, heißt es. Der Präsident des Bundestages übe das Hausrecht aus. Daraus ergibt sich laut Gericht die Befugnis für den Erlass hausrechtlicher Maßnahmen, "ohne dass es eines konkretisierenden Gesetzes bedürfe".

Bundestag. Foto: Michael Kappeler/dpa