UPDATE | Die Bundesregierung will Solo-Selbstständigen etwa aus dem Kunst- und Kulturbereich in der Corona-Krise verstärkt helfen. Unter anderem sei eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro geplant, teilen Finanz- und Wirtschaftsministerium mit. Zuerst berichtete das ARD Hauptstadtstudio darüber. Die "Neustarthilfe" soll für die Zeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 als eine einmalige Pauschale als steuerbarer Zuschuss gezahlt werden. Damit könnten Solo-Selbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, im nächsten Jahr Unterstützung erhalten, hieß es.
Antragsberechtigt soll sein, wer im Rahmen der "Überbrückungshilfe III", also eines weiteren Hilfspakets der Bundesregierung, keine sonstigen Fixkosten geltend machen kann und sein Einkommen in einem bestimmten Zeitraum vorwiegend aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat. Die "Neustarthilfe" soll einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes im Jahr 2019 betragen, aber bei 5000 Euro gedeckelt sein.