Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mehrere pauschale Corona-Beschränkungen für Demonstrationen in Köln für rechtswidrig erklärt. Das teilt das OVG mit. Konkret gehe es um die in Köln verfügte Begrenzung von Versammlungen auf maximal 100 Leute, die Maskenpflicht für alle Teilnehmer - abgesehen von Rednern während ihrer Rede - und das Verbot von Aufmärschen. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben Beschwerden von zwei Antragstellern statt, die für den morgigen Mittwoch verschiedene Kundgebungen und einen Aufzug in Köln angemeldet hatten.
Zur Begründung heißt es, dass die Gründe für "derart pauschale Beschränkungen der Versammlungsfreiheit" der vorliegenden Allgemeinverfügung der Stadt Köln nicht zu entnehmen seien. Je nach Ort und Anlass der Versammlung oder des Aufzugs könne etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich sein oder eben auch nicht. Dies bedürfe aber einer Einzelfallprüfung - der Erlass einer Allgemeinverfügung könne das nicht ersetzen.