Der umstrittene Demonstrationszug sowie die Kundgebung gegen die Corona-Politik können am heutigen Samstag in Berlin stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigt in zweiter Instanz, dass das Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.
Nach seinem Beschluss teilt das Gericht mit, die von mehreren Initiativen geplanten Versammlungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern könnten stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin im Wesentlichen bestätigt. "Damit sind die beiden Versammlungsverbote des Polizeipräsidenten in Berlin für diesen Tag vorläufig außer Vollzug gesetzt."