Letztes Update:
20210102013048

10:36
27.08.2020
Der berühmte Weihnachtsmarkt am Kölner Dom fällt wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr aus. "Wir haben den Markt abgesagt und die Mieter mit einem Schreiben darüber informiert", sagte die Geschäftsführerin der Kölner Weihnachtsgesellschaft, Monika Flocke. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. "Wir haben wochenlang überlegt, ob wir den Markt so gestalten könnten, dass es nicht zu Ansteckungen kommt. Aber letztlich haben wir keine Lösung gefunden", sagte Flocke. Das Risiko sei einfach zu groß.
Der Weihnachtsmarkt auf dem Roncalliplatz sei mit etwa fünf Millionen Besuchern nun mal ein Publikumsmagnet, sagte die Veranstalterin. Auch wenn der Markt entzerrt und der Zugang begrenzt würden, könne es vor dem Eingang sicherlich "zu einer Riesen-Stausituation" kommen. "Wir möchten nicht, dass Menschen krank werden und es dann heißt, der Kölner Weihnachtsmarkt war der Hotspot. Wir möchten kein zweites Ischgl sein", sagte Flocke. «Diese Verantwortung können wir nicht tragen.»

10:30
27.08.2020
Der Arbeitsmarkt stabilisiert sich nach Ansicht von Experten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)  weiter. Das entsprechende Arbeitsmarktbarometer stieg im August um 0,6 Punkte auf 98,3 Punkte im Vergleich zum Vormonat, wie das IAB der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. "Die Arbeitslosigkeit hat sich gefangen, die Entlassungszahlen haben sich vorerst wieder normalisiert", sagte IAB-Experte Enzo Weber. Das Arbeitsmarktbarometer gilt als Frühindikator für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
Die Wirtschaft sei zwar auf Erholungskurs, es bestünden aber Risiken, sagte Weber. So stellen die Experten bei der Beschäftigung wieder eine leicht negative Entwicklung fest. Die Beschäftigungskomponente des Frühindikators sank im August um 0,3 Punkte auf 97,6 Punkte. 

09:43
27.08.2020
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten abgelehnt. Der Wunsch von Einzelnen, sich keinem Test unterziehen zu müssen, habe gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Eindämmung und Kontrolle des Infektionsgeschehens zurückzutreten, entschieden die Richter. Der Beschluss vom 25. August wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 BvR 1981/20)
Geklagt hatte eine Familie, die im Moment Urlaub auf Mallorca macht und am Samstag zurückkommen will. Die spanische Ferieninsel ist seit dem 14. August als Risikogebiet eingestuft. Die Kläger wollten dem derzeit verpflichtenden Corona-Test bei der Einreise aus dem Weg gehen. Die "Zwangstestung" verletze ihre körperliche Integrität, sie müssten gegen ihren Willen eine ärztliche Behandlung dulden. Mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe wollten die Eltern zumindest erreichen, dass ihr knapp zweijähriger Sohn nicht getestet wird.