Sachsen führt ab 1. September ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften ein. Es beträgt 60 Euro. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett nun in Dresden. Die Maßnahme ist Teil der neuen Corona-Schutzverordnung, die bis zum 2. November gelten soll. Abstandsregel und Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Jahrmärkte und Weihnachtsmärkte werden bei Vorlage eines Hygienekonzeptes erlaubt. Gleiches gilt für Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern. Allerdings gibt es dafür Bedingungen.
Nach Angaben von Landessozialministerin Petra Köpping (SPD) haben sich in Sachsen bislang 5834 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Das sind neun mehr als am Vortag. "Unsere Entwicklung ist nach wie vor recht positiv", sagt Köpping mit Blick auf die vergleichsweise geringen Infektionszahlen. Die Zahl der Todesopfer liegt unverändert bei 224.