Letztes Update:
20220701230324

07:10
05.08.2020
Die neue Maskenpflicht im Unterricht in Nordrhein-Westfalen kann nur im Ausnahmefall mit Gesichtsvisieren erfüllt werden. Das stellt das nordrhein-westfälische Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klar. Der Infektionsschutz durch ein Visier - etwa aus Plexiglas - sei nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nicht genauso sicher wie eine eng am Gesicht anliegende Mund-Nase-Bedeckung.
Der Verband Lehrer NRW hatte zuvor gefordert, die "drastische Maßnahme" einer sogar für den Unterricht geltenden Maskenpflicht an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen etwas abzumildern - etwa durch Gesichtsvisiere für Lehrer. Im Ausnahmefall sei das denkbar, erklärte das Schulministerium. "Visiere können bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das dauerhafte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist." Vorrang habe zugunsten des Infektionsschutzes aber eindeutig die übliche Mund-Nase-Bedeckung.