In
Brandenburg gilt für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeheimen
keine Begrenzung der Personenzahl wegen der Pandemie mehr. Besucher müssen aber weiter den
Mindestabstand und die
Hygieneregeln einhalten, wie das Gesundheitsministerium mitteilt. Patienten oder Bewohner konnten
seit Mitte Juni täglich von bis zu zwei Gästen besucht werden, davor war
nur ein Besucher möglich. Die Regelung gilt auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
"Nach mehreren kleinen Ausbrüchen ist es in den vergangenen Wochen gelungen, dass die
Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen derzeit bei Null liegen", erklärt Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft. Das bedeute auch Verantwortung für Familienangehörige und Freunde.