Der Einzelhandel und das Gastgewerbe fordern angesichts coronabedingter Umsatzeinbrüche in vielen Innenstädten einen rechtlichen Anspruch auf Miet- und Pachtminderung für Betriebe. "Nach wie vor liegen vor allem die Kernbranchen der Innenstädte wie beispielsweise der Bekleidungshandel weit unter ihren normalen Umsätzen. Viele Handelsunternehmen können deshalb ihre Mietzahlungen nicht in voller Höhe leisten", sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Doch viele Vermieter seien nicht bereit, in der Krise entsprechende Anpassungen der Miethöhe zu vereinbaren.
Der Handel brauche mehr Rechtssicherheit für einen Anspruch auf Mietreduzierung. Hier sei eine Klarstellung der bestehenden Regelung im Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Sinne einer gemeinsamen Risikoteilung zwischen Vermieter und Mieter nötig. Andernfalls sei zu befürchten, dass die Zahl der Kündigungen durch die Vermieter ansteige. Denn viele Handelsunternehmen könnten aktuell ihre Mietzahlungen nicht in voller Höhe leisten.