Das bevölkerungsreichste Bundesland verlängert das Verbot für bestimmte Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober. In der neuen NRW-Coronaschutzverordnung, die gestern Abend veröffentlicht wurde, werden als "große Festveranstaltungen" konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt.
Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden. Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt. Mit der neuen Verordnung ist es in Nordrhein-Westfalen jetzt rechtskräftig.