Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht kippt eine coronabedingte
Regelung, nach der
Demonstrationen genehmigt werden müssen. Die Verpflichtung, eine Genehmigung einzuholen,
sei "überzogen". Die normale Gesetzgebung sei völlig ausreichend: Demonstrationen müssen zwar angemeldet werden -
es muss aber keine Genehmigung eingeholt werden. Die Behörden könnten immer noch Veranstaltungen verbieten, wenn sie ein
Gesundheitsrisiko darstellen, heißt es. Das
Verbot von Versammlungen mit mehr als 5000 Menschen bleibe aber gerechtfertigt.