Reisende aus einem Landkreis mit hohem Corona- Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder hervor. Das benötigte ärztliche Zeugnis "muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist".
Bund und Länder wollen sich dafür einsetzen, die Testkapazitäten wo nötig weiter auszubauen. Sie werden die Umsetzung der Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen beobachten und danach über das zukünftige Vorgehen bei neu entstehenden, besonders betroffenen Gebieten entscheiden, wie es in dem Beschluss weiter heißt. Die Länder begrüßen es auch, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Kostenübernahme von Tests für Menschen, die sich in einem sogenannten Hotspot aufhalten oder aufgehalten haben, möglich gemacht hat.