Das Bundesland Hessen hat nun auch ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Regionen mit erhöhtem Corona-Infektionsrisiko beschlossen. Das teilen Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose mit. Als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren gelten Regionen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind. Dies betrifft laut Robert-Koch-Institut derzeit in Deutschland nur den Kreis Gütersloh.
Das Beherbergungsverbot gilt in Hessen nicht für Menschen, die einen ärztlich attestierten negativen Coronatest vorlegen können. "Dieser darf nicht älter als zwei Tage sein", teilt die Staatskanzlei mit. Ausnahmen gibt es u.a. auch für Gäste, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist. Auch Besuche eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners bleiben erlaubt.