Bundesjustizministerin Christina Lambrecht hofft auf eine
breite Nutzung der geplanten Corona-Warn-App und
weist datenschutzrechtliche Bedenken zurück. "Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ohne Wenn und Aber auch für die Corona-Warn-App. Deshalb sind
alle datenschutzrechtlichen Fragen abgedeckt, und es gibt keine Veranlassung für ein spezielles App-Gesetz", sagt die SPD-Politikerin der "
Neuen Osnabrücker Zeitung" zu entsprechenden Forderungen aus der Opposition. "Jetzt hoffe ich, dass diese App auch rasch kommt und
von möglichst vielen genutzt wird."
Jeder könne sich
frei entscheiden, die App auf sein Smartphone
herunterzuladen und könne sie auch
wieder löschen, betont Lambrecht. Es werde auch
keine Vorzüge oder Belohnungen für diejenigen geben, die die Corona-Warn-App aktivieren. "Und genauso wollen wir auch keine Nachteile für diejenigen, die dies nicht tun - etwa ein Zugangsverbot für Restaurants." Überdies treffe die App
keinerlei Aussage zu einer Erkrankung von Nutzern. "Sie zeigt lediglich einen Kontakt mit einer infizierten Person an - nicht mehr und nicht weniger."