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Passanten unterwegs auf der Schildergasse in Köln. Foto: Marius Becker/dpa

14:19
11.06.2020
Nordrhein-Westfalen lockert ab kommenden Montag weitere Corona-Beschränkungen. Seit den ersten Lockerungen am 20. April sei die Zahl der Neuinfektionen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen, teilt die Düsseldorfer Staatskanzlei mit. Das erlaube weitere Schritte "in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen". Private Feste wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage sind nun mit bis zu 50 Teilnehmern wieder erlaubt. Hygieneregeln und eine Datenerfassung der Gäste bleiben aber Pflicht. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind mit bis zu 100 Personen erlaubt - aber mit 1,5 Metern Mindestabstand und der Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer.
Außerdem können Bars nach den für die übrige Gastronomie geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln wieder öffnen. Diskotheken und Bordelle bleiben geschlossen. In Theatern, Konzertsälen und anderen Veranstaltungsorten mit festen Sitzplätzen entfällt die Abstandsregel. Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben aber weiter bestehen.

Foto: Soeren Stache/dpa