Letztes Update:
20210102013048
Nach wie vor gilt die Eindämmungsmaßnahmenverordnung: § 4 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen; im Zusammenhang mit § 1 der Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen. Darüber können wir uns als Sportverwaltung nicht hinwegsetzen. 14:05
11.06.2020
Ein Sprecher der Berliner Innenverwaltung

14:05
11.06.2020
Nach derzeitiger Rechtslage könnten beim DFB-Pokalfinale zwischen dem FC Bayern München und Bayer Leverkusen nur wenige Hundert Zuschauer im Berliner Olympiastadion (am 4. Juli) sein - und das auch nur unter sehr strengen, für ein Fußballspiel logistisch schwer zu erfüllenden Auflagen.

Laut Corona-Verordnung dürfen trotz Verbots für öffentliche Veranstaltungen ab dem 30. Juni 2020 "sonstige Veranstaltungen und Zusammenkünfte" unter freiem Himmel mit bis zu 1000 Personen in der Hauptstadt stattfinden. Abzüglich der Kader und Delegationen der Finalisten sowie Medienvertretern blieben somit nur einig Hundert Plätze in der Arena.

13:28
11.06.2020
Millionen Schüler in Russland kommen wegen der Corona-Krise um ihre Abschlussprüfung herum. Ein entsprechendes Dekret unterschrieb Ministerpräsident Michail Mischustin. Jugendliche, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, können demnach mit ihrem Abschlusszeugnis an eine Berufsschule wechseln. Wer an einer Universität studieren will, muss aber eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Schulen wollten die Schüler "aus der Ferne" darauf vorbereiten, heißt es. Nach früheren Angaben wollten 736.000 Absolventen ein Studium beginnen. 

Die Schulen im flächenmäßig größten Land der Erde wurden bereits Mitte März geschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. 16 Millionen Schüler lernten in den vergangenen Wochen von zu Hause aus. In Russland sind bereits Sommerferien.

Keine Arbeit und keine Wohnung. Ein obdachloser Mann schläft vor dem Rathaus von Los Angeles. Foto: Hans Gutknecht/Orange County Register/ZUMA/dpa