Das Land
Hessen lockert die coronabedingten Beschränkungen für
Gaststätten. Die Regel, dass
pro fünf Quadratmeter Fläche in einem Restaurant, in einem Café oder in einer Kneipe
nur ein Gast erlaubt ist, fällt von diesem Donnerstag an weg, wie die Staatskanzlei mitteilt. Zudem dürfen etwa Vereine
ab dem 1. Juni Schwimmbäder wieder für Training und Schwimmkurse nutzen. Auch wurde geregelt, dass
Kitas zum 2. Juni wieder in einen eingeschränkten Normalbetrieb übergehen können.