Nach der Pressekonferenz stehen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz fest. So soll der Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfung ausgedehnt werden, um möglichst viele Menschen mit der ersten Dosis zu versorgen. Nehmen Bürger Termine nicht wahr, soll ein „kluges Nachrückmanagement“ eingeführt werden. Niedergelassene Ärzte sollen ab Ende März/Anfang April zusätzlich impfen. Weitere Lockerungen - nach den Friseuren - gibt es demnach ab dem kommenden Montag, 8. März. Zunächst - wo noch nicht geschehen - für den Buchhandel, Blumenläden oder Gartenmärkte. Auch körpernahe Dienstleistungen, Fahr- oder Flugschulen gehören hierzu, bei diesen sind aber teils tagesaktuelle Schnelltests Pflicht. Weitere Schritte hängen dann davon ab, ob die Inzidenz über oder unter 50 liegt. Sollte die Inzidenz 14 Tage nach einem Öffnungsschritt stabil bleiben oder gar sinken, könne der nächste Schritt folgen. Bei einer Inzidenz unter 50 könne der Einzelhandel ab Montag mit Auflagen öffnen, bei einer Zahl über 50 könne über „Click and Meet“ eingekauft werden. Liegt die Inzidenz unter 50 könnten auch Museen, Galerien, Zoos oder botanische Gärten ab Montag öffnen. Auch beim Sport soll dann ab 8.3. Stück für Stück gelockert werden, zunächst ist demnach kontaktloser Sport im Außenbereich von bis zu zehn Personen möglich. Außerdem sind ab Montag wieder Treffen mit einem weiteren Haushalt erlaubt - bei maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Ab einer Inzidenz unter 35 sollen auch Treffen von drei Haushalten möglich sein. Sobald die Zahlen steigen, ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, soll allerdings wieder die Notbremse gezogen werden - mit erneuten Beschränkungen. Kostenlose Schnelltests sind ab kommender Woche, dem 8. März, vorgesehen. Merkel spricht von einem kostenlosen Test pro Bürger und Woche. Die nächsten Öffnungsschritte sind dann - bei einer Inzidenz unter 50 - frühestens ab 22.3. die Außengastronomie, Theater, Kinos oder Opernhäuser. Ebenso Sport in Innenbereichen, wenn er kontaktlos ist. Frühestens ab 5.4. sollen Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Personen möglich sein. Zu den Schulen gibt es keine Neuigkeiten. Die Länder sollen weiter regeln, wann die nächsten Jahrgangsstufen in die Schulen zurückkehren können. Das nächste Bund-Länder-Treffen soll am 22. März stattfinden. Dann sollen Gastronomie und Reisen genauer beleuchtet werden.
Eva Baumgartner