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20200610120602

Oberverwaltungsgericht: Bordelle bleiben zu

12:06
10.06.2020
Die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen bleiben in Niedersachsen weiterhin geschlossen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht lehnte in drei nicht anfechtbaren Beschlüssen mehrere Anträge auf eine einstweilige Außervollzugsetzung ab. Die Schließung der Prostitutionsstätten stelle weiter eine notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme dar, teilte das Gericht am Dienstag zur Begründung mit.

Bei den angebotenen sexuellen Dienstleistungen werde notwendigerweise unmittelbaren Körperkontakt mit unter Umständen häufig wechselnden Sexualpartnern hergestellt, woraus sich erhöhte Infektionsgefahren ergäben. Diesen könne nicht in gleicher Weise effektiv wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen durch Hygienebeschränkungen vorgebeugt werden, betonte der 13. Senat das Gericht.

„Soweit die üblichen Hygienebeschränkungen (Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandswahrung und Erhebung von Kontaktinformationen der Kunden) überhaupt mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen vereinbar seien, dürfte ihre Einhaltung in der tatsächlichen Dienstleistungspraxis nur schwer zu überwachen sein“, hieß es in einer Pressemitteilung. Die Beschlüsse des OVG datieren vom 29. Mai 2020 (13 MN 185/20), 8. Juni 2020 (13 MN 204/20) und 9. Juni 2020 (13 MN 211/20). 

dpa

Firmen der Hochzeitsbranche protestieren gegen Corona-Beschränkungen

10:15
10.06.2020
Von der Torte über die Fotos bis zu den Blumen und der Planung: Dienstleister, die mit der Organisation einer möglichst perfekten Hochzeit ihr Geld verdienen, haben am Dienstag in Hannover gegen aus ihrer Sicht zu restriktive Corona-Beschränkungen demonstriert. Auf dem Opernplatz bauten rund 50 Demonstranten eine symbolische Festtafel auf. Mit Transparenten wiesen sie auf die vielen Dienstleister der Hochzeitsbranche hin, die darunter leiden, dass viele Hochzeiten angesichts der Corona-Epidemie abgesagt oder auf das nächste Jahr verschoben wurden. In Niedersachsen sind Hochzeitsfeiern inzwischen wieder mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. 

dpa