In Bremen dürfen Kinos, Konzerthäuser und Theater nach einer mehrmonatigen Corona-Zwangspause vom 12. Juni an unter Auflagen wieder öffnen. Das beschloss der Bremer Senat am Dienstag in seiner Sitzung. Voraussetzungen seien unter anderem die Vorlage eines Hygienekonzeptes und die Einhaltung von Mindestabständen.
Grundsätzlich gilt eine Obergrenze von maximal 200 Personen je Veranstaltung, und nicht, wie zunächst von Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) mitgeteilt, für die jeweilige Einrichtung beziehungsweise das jeweilige Gebäude.
Sicher gestellt werden müsse dann aber, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werde und sich etwa bei großen Kinos mit mehreren Sälen die jeweiligen Gruppen nicht begegnen könnten. Die Besucher müssen zudem Sitzplätze einnehmen, die nur aus wichtigem Grund verlassen werden dürfen. Auch Namenslisten seien auszufüllen.