In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen am 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Diese neue Regelung hat das Kabinett heute beschlossen. Bund und Länder vereinbarten ursprünglich miteinander, die Kontaktbeschränkungen in einer abgemilderten Form noch bis zum 29. Juni zu verlängern. Etliche Bundesländer haben die Regeln bereits gelockert.
Eine Maskenpflicht bleibt in Thüringer Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen. Mit der neuen Verordnung dürfen aber noch mehr Einrichtungen wieder öffnen - zum Beispiel Schwimm- und Freizeitbäder in geschlossenen Räumen sowie Thermen, Saunen und Kinos. Allerdings müssen dafür zunächst Infektionsschutzkonzepte genehmigt werden.