Einheitlich haben die Städte und Gemeinden in Abstimmung mit dem Landkreis Aurich folgende Entscheidungen getroffen:
- Das Maibaumaufstellen in den Städten und Gemeinden muss in diesem Jahr ausfallen. Grundlage hierfür ist die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte. Darüber hinaus wird es in nächster Zeit Entscheidungen zu weiteren geplanten Veranstaltungen geben.
- Die Rathäuser in den Städten und Gemeinden im Landkreis Aurich bleiben weiterhin, zunächst bis zum 3. Mai, geschlossen. Das gilt auch für das Kreishaus in Aurich. Dringende, unaufschiebbare Erledigungen bedürfen danach einer telefonischen Voranmeldung in den jeweiligen Häusern.
- Die in diesem Jahr nicht abgebrannten Osterfeuer können als Brauchtumsfeuer zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens im Herbst 2020, abgebrannt werden. Der Termin wird dann zeitnah von den Ordnungsämtern bekanntgemacht.
Das teilte Frank Baumann von der Gemeinde Krummhörn mit.