Zu den ostfriesischen Inseln ist Touristen der Zugang über Wasser wie aus der Luft untersagt. In Norden (Landkreis Aurich), wo Schiffe nach Norderney und Juist starten, kontrolliert laut einem Kreissprecher das Ordnungsamt, ob das eingehalten wird. Befördert werden dürfen nur noch Menschen mit Erstwohnsitz, Lieferanten oder teils auch auf den Inseln Arbeitende. Reedereien, Fährbetriebe und Flugdienste müssen sich etwa durch einen Personalausweis oder Dienstausweis bescheinigen lassen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die jeweiligen Allgemeinverfügungen der Landkreise, die die Gesundheitssysteme der Inseln schützen sollen, gelten mindestens bis 18. April. Am Festland sind auswärtige Wohnmobile und -wagen mancherorts nicht willkommen: In den Landkreisen Aurich und Wittmund ist für sie das Parken zwischen dem 9. und 14. April auf öffentlichen Flächen verboten. Polizei und Ordnungsämter werden nach Angaben der Kreise kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Das Beherbergen zu touristischen Zwecken ist dort schon seit längerem verboten.
dpa