Letztes Update:
20200519144319

Gottesdienste im Saarland wieder geduldet

13:18
01.05.2020
Die saarländische Landesregierung teilte am Freitagnachmittag mit, dass sie die Ortspolizeibehörden gebeten habe ab sofort Gottesdienste und gemeinsame Gebete in Kirchen, Synagogen und Moscheen zu dulden.
Voraussetzung für diese Entscheidung sei die Einrichtung von Infektionsschutzmaßnahmen, wie sie vom Bund und Ländern mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften entwickelt worden seien.
Am Donnerstagabend hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder darauf geeinigt, trotz Corona-Pandemie künftig wieder Gottesdienste und Gebetsversammlungen unter strengen Auflagen stattfinden zu lassen. Voraussetzung für die Lockerung soll die Einhaltung besonderer Anforderung des Infektionsschutzes sein. Religiöse Zusammenkünfte von Christen, Juden und Muslimen waren in fast allen Bundesländern wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Visus verboten worden.

mth

Neue Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz erlassen

13:08
01.05.2020
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium die fünfte Verordnung seit Beginn der Krise erlassen. Demnach sind Restaurants, Cafés, Theater, Kinos, Sportanlagen, Schwimmbäder, Kosmetiksalons sowie Fahrschulen weiter geschlossen. Die im Internet veröffentlichte Verordnung tritt an diesem Sonntag in Kraft und gilt bis zum 17. Mai.
Generell geöffnet werden dürfen nach der neuen Verordnung alle Einzelhandelsbetriebe. Dabei müssen detaillierte Abstands- und Hygienevorkehrungen beachtet werden. Auch Spielplätze können wieder genutzt werden. Museen sind noch in der Liste der geschlossenen Einrichtungen aufgeführt, dürfen aber nach Angaben von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ab dem 11. Mai wieder öffnen.
Grundsätzlich untersagt sind weiterhin „Zusammenkünfte von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, insbesondere in Kirchen, Moscheen und Synagogen“. Zulässig ist aber „die stille Einkehr in Gotteshäusern oder Gebetsräumen“ sowie Gottesdienste mit höchstens einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin je 10 Quadratmeter Grundfläche. Auch müssen die Gemeinden Vorkehrungen treffen, dass Infektionsketten für die Dauer von 21 Tagen vollständig nachvollzogen werden können. Die allgemeine Kontaktbeschränkung bleibt weiter bestehen: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.“

dpa

Hunderte Touristen noch auf Malediven gestrandet

12:47
01.05.2020
Knapp Tausend Touristen sind immer noch auf den Malediven gestrandet. Rund 180 dieser Urlauber hätten zeitweise am Flughafen ausgeharrt und auf Flüge Richtung Heimat gehofft. Da es zurzeit aber nur Evakuierungsflüge gebe, hätten sie maledivische Behörden in einem Hotel untergebracht - kostenlos. „Es wäre schlecht für unser Image, wenn wir sie hätten rumsitzen lassen“, sagte der Direktor der Tourismusbehörde, Mohamed Hassan. In das Hotel hätten sie auch einige Touristen gebracht, die sich teure Hotels inzwischen nicht mehr leisten könnten.

dpa