Die saarländische Landesregierung teilte am Freitagnachmittag mit, dass sie die Ortspolizeibehörden gebeten habe ab sofort Gottesdienste und gemeinsame Gebete in Kirchen, Synagogen und Moscheen zu dulden.
Voraussetzung für diese Entscheidung sei die Einrichtung von Infektionsschutzmaßnahmen, wie sie vom Bund und Ländern mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften entwickelt worden seien.
Am Donnerstagabend hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder darauf geeinigt, trotz Corona-Pandemie künftig wieder Gottesdienste und Gebetsversammlungen unter strengen Auflagen stattfinden zu lassen. Voraussetzung für die Lockerung soll die Einhaltung besonderer Anforderung des Infektionsschutzes sein. Religiöse Zusammenkünfte von Christen, Juden und Muslimen waren in fast allen Bundesländern wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Visus verboten worden.