Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einem Antrag des Einrichtungshauses Möbel Martin auf Aussetzung der Verkaufsflächenbegrenzung im Zuge der saarländischen Corona-Bekämpfungsverordnung vorläufig stattgegeben. Damit dürfen die Geschäfte des Unternehmens im Bundesland ohne eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter vorerst wieder öffnen.
Der zweite Senat habe „hervorgehoben, dass die Geschäfte der Antragstellerin anders als Kaufhäuser und Einkaufszentren im Sortiment beschränkt sind und sich nicht in zentraler Innenstadtlage befinden“, begründete das Gericht am Montag in Saarlouis das Urteil.
dpa/lrs