Die Verbraucherschutzorganisation ULC warnt vor Bauträgern, die ihren Kunden Kosten für die sanitären Maßnahmen und die Schließung der Baustellen verrechnen wollen. In der Tat seien der ULC einzelne Fälle zugetragen worden, in denen Projektträger den Kunden vier- und in einigen Fällen sogar fünstellige Zusatzbeträge in Rechnung stellen wollten und sie dafür sogar Änderungsanträge zu ihrem Kaufvertrag unterschreiben lassen wollte. Die ULC rät dringend hiervon ab.
Man weist darauf hin, dass in allen Verträgen über schlüsselfertige Bauten, die
als "Verkäufe im zukünftigen Fertigstellungszustand" bezeichnet werden, vorgesehen ist,
dass der Entwickler oder Verkäufer den Status des Projekteigentümers und die Kontrolle über den Bauplatz behält. Es obliegt daher dem Bauträger und allen seinen Unterauftragnehmern, für die Organisation, Bereitstellung und Verwendung aller erforderlichen Schutzausrüstungen zu sorgen.