Letztes Update:
20200519144319

Ende der Pressekonferenz

15:50
14.04.2020
Um 17h48 beendet Arbeitsminister Dan Kersch die Pressekonferenz.

Fragen der Journalisten an Minister Dan Kersch

15:34
14.04.2020
Die offiziellen Bekanntmachungen von Arbeitsminister Dan Kersch sind gegen 17.25 Uhr vorbei. Nun beginnen die Fragen der Journalisten:

  • Freiberufler: Freiberufler können im Prinzip keinen "Chômage partiel" beantragen. Sie bekommen aber ihre Verluste vom Staat in einem wesentlichen Teilen ersetzt. Jedoch stellt Dan Kersch klar, dass in einer Solidargemeinschaft, die die "breiten Schultern" haben auch ihren Beitrag zu Überwindung der Krise leisten sollen. 
  • Putzhilfen: Auch in der Krise sollen Putzhilfen nicht entlassen werden. 
  • Gehälteranpassungen nach der Krise: Dan Kersch wird alles dafür tun, dass nicht die Kosten der Krise tragen müssen, die geringere Einkommen beziehen. 
  • Bedingungsloses Grundeinkommen: Bedingungsloses Grundeinkommen ist für Dan Kersch kein Krisenthema. Die jetzt eingesetzten Mittel und Hilfen zur Überwindung der Krise sind ausreichend und zum Teil besser als ein bedingungsloses Grundeinkommen. 
  • Unsicherheit zwischen "Congés pour raisons familiales" und "Chômage partiel": Der Grundsatz gilt: beide können nicht kumuliert werden und müssen auseinandergerechnet werden.
  • Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt: Zurzeit können noch keine klaren Aussagen in Bezug auf Arbeitslosenzahlen getroffen werden. Es wird jedoch sicherlich zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen kommen, trotzdem hofft Dan Kersch, dass sich die Betriebe ihrer Verantwortung bewusst sind und alles tun, um Menschen vor der Arbeitslosigkeit zu schützen.    

Arbeitsrechtliche Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers

15:25
14.04.2020
Dan Kersch zählt nochmals die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer:

  • Niemand darf weniger als den Mindestlohn erhalten;
  • Niemand darf in der Zeit der Corona-Krise gekündigt werden;
  • Kündigungsschutz gilt auch für die Menschen, die im Krankenschein schon vor und während der Krise sind;
  • "Congés pour raisons familiales" wird stark in Anspruch genommen;
  • "Congés pour raisons familiales" ist erweitert worden und gilt nun auch für Menschen, die behinderte Familienangehörige haben; 
  • Termine für Sozialpläne oder Sozialverhandlungen in Betrieben sind auf die Zeit nach der Corona-Krise verschoben worden.