Das Instrument des "Chômage partiel" gilt für alle Sektoren der Luxemburger Wirtschaft. Es gibt hier keine besonderen Einschränkungen.
Der "Chômage partiel" ist ausschließlich dafür bestimmt, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, betont Dank Kersch nochmals. Jede andere Art der Anwendung ist strikt verboten und sogar strafbar: "Wer sich nicht an die Regel hält, wird die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen", so Kersch.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen "Chômage partiel" und "Congés pour raisons familiales". Es muss klar getrennt werden, wer "Chômage partiel" nimmt und wer "Congés pour raisons familiales" genommen hat. Hier muss die Fehlerquote so gering wie möglich gehalten werden, so der Minister.