Am Mittwoch nahm der Regierungsrat eine großherzogliche Verordnung des Justizministeriums an, in dem Maßnahmen im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus festgehalten wurden.
Eine allgemeine Anordnung sieht vor, dass vorgesehene Fristen für Prozeduren in den Bereichen der Justiz-, der Verwaltungs-, Militär- und Verfassungsgerichtsbarkeit ausgesetzt werden sollen. Einige wenige Ausnahmen gibt es im Bereich des Freiheitsentzugs, wo schnelle Entscheidungen weiterhin getroffen werden müssen.
Die Justiz wird demnach in eingeschränktem Betrieb funktionieren, sodass wichtige Angelegenheiten bearbeitet werden können, ohne die Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden. Die Maßnahmen stünden im Einklang mit der Verfassung und internationalen Abkommen, so das Justizministerium in einer Mitteilung am Donnerstagmorgen.