Beim Luxemburger Konsumentenschutz (ULC) gehen derzeit laut einer Mitteilung Beschwerden von Verbrauchern ein, denen es nicht gestattet wurde, in Supermärkten, beim Bäcker oder in Apotheken mit Bargeld zu zahlen.
Aus sanitären Gründen forderte die ULC Verbraucher dazu auf, wenn möglich nicht mit Bargeld, sondern mit der Karte zu zahlen.
Die ULC wies in dem Zusammenhang jedoch auch darauf hin, dass Verbrauchern das Bezahlen mit Bargeld nicht verboten werden darf: "Es ist die Pflicht des Konsumentenschutzes die Verbraucher zu informieren, dass es laut der
Gesetzgebung vom 27. Juli 2017 keine legale Basis gibt, das Bargeld als Zahlungsmittel zu
verweigern."
Nach wie vor gebe es Konsumenten - darunter vor allem ältere Personen - die keine Karte besitzen. Die ULC forderte die Regierung dazu auf, eine "klare und deutliche" Mitteilung an die jeweiligen Verkaufsstellen zu richten und appellierte an das beidseitige Verständnis zwischen Verbraucher und Verkäufer.