Der Bundesrat hat mehreren
Änderungen an der Corona-Notbremse des Bundes zugestimmt. Unter anderem wird damit geregelt, dass
Kinder zwischen 6 und 16 Jahren keine FFP2-Masken tragen müssen - für sie reicht die meist blaue OP-Maske aus. Außerdem müssen Hochschulen keinen Wechselunterricht anbieten, der in Regionen mit hohen Infektionszahlen für andere Schulen eigentlich vorgeschrieben ist. Weitere Ausnahmen gibt es für die Ausbildung von Polizisten, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie Trainings für Piloten und andere Crewmitglieder.
Im gleichen Atemzug stimmt der Bundesrat zu, dass
künftig nicht nur Ärzte,
sondern auch Apothekerinnen und Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen dürfen. Das soll vor allem nachträgliche Einträge der Impfung in den
digitalen Impfausweis erleichtern.