Arbeitsminister Hubertus Heil spricht sich für eine verlängerte Verpflichtung der Unternehmen aus, Beschäftigten im Betrieb Coronatests anzubieten. Die Testangebotspflicht und andere Schutzregeln würden über die aktuell geltende Befristung 30. Juni hinaus gebraucht.
Heil kündigt zugleich Gespräche an über die geltende Verpflichtung - wo möglich - Homeoffice anzubieten. Festgelegt werden solle darin, wie Testangebotspflicht, Homeoffice und Hygieneregeln in Korrelation zur Zahl von Geimpften und Genesenden verringert und abgeschafft werden können, hatte der BDI gefordert.