UPDATE | Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht weist einen gegen die Ausfertigung des Ratifizierungsgesetzes gerichteten Eilantrag ab, wie in Karlsruhe mitgeteilt wird. Über die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist damit noch nicht entschieden.
Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für "offensichtlich unbegründet". "Bei summarischer Prüfung" lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß allerdings nicht feststellen, heißt es.
Das Geld soll dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.