Nach Weichenstellungen zu generellen Erleichterungen für Geimpfte
fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz auch entsprechende Freiheiten in Pflegeheimen. "Bisher haben Bund und Länder nicht verbindlich festgelegt, unter welchen Bedingungen stationär versorgte und vollumfänglich geimpfte Pflegebedürftige ihre Grundrechte zurückbekommen", sagt der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch.
Er bezweifelt, dass der von den Gesundheitsministern eingeschlagene Kurs auch den 900.000 Pflegeheimbewohnern mehr Freiheiten bringen werde." Auch wenn in den Einrichtungen 75 Prozent der Menschen eine Zweitimpfung erhalten haben, bleiben Ausgangssperren, Kontakteinschränkungen und Quarantäne-Auflagen im Alltag bestimmend", sagt er.