Mehrere
steuerliche Erleichterungen werden wegen des andauernden Corona-Lockdowns in Deutschland
verlängert. So können alle, die wirtschaftlich erheblich von der Pandemie betroffen sind, weiterhin einen
Antrag auf Aufschub bei der Steuerzahlung stellen. Steuern, die eigentlich bis Mitte des Jahres fällig werden, müssen so erst Ende September gezahlt werden. Darüber hinaus können auch Ratenzahlungen vereinbart werden, wie aus einem Schreiben des Finanzministeriums an die Länder-Finanzbehörden hervorgeht. Auch
Vollstreckungsmaßnahmen wegen nicht gezahlter Steuern können
ausgesetzt werden. Außerdem sollen Steuervorauszahlungen ohne eine strenge Nachprüfung angepasst werden.