Trotz steigender Infektionszahlen ist in Thüringen wieder Kosmetik und Fußpflege erlaubt. Nach der seit heute im Freistaat geltenden neuen Verordnung dürfen nun auch erneut diese körpernahen Dienstleistungen angeboten werden. Die Friseursalons haben bereits seit Anfang März geöffnet. Jetzt ziehen Solarien, Buchläden, Bibliotheken und Kinderschuhgeschäfte nach.
Es gelten jedoch strenge Auflagen. So ist die Anzahl der Kunden im Verhältnis zur Verkaufsfläche begrenzt. Dort, wo das Tragen einer Maske nicht möglich ist - wie bei der Gesichtskosmetik - muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die jetzige Verordnung gilt bis Ende März.