Letztes Update:
20220401020025

14:43
31.03.2022
UPDATE | Viele Corona-Regeln in Thüringen wie die Maskenpflicht in zahlreichen öffentlichen Bereichen oder Zugangskontrollen in der Gastronomie enden am 2. April. Die rot-rot-grüne Minderheitskoalition scheiterte im Landtag mit einem Antrag, das Land zu einem sogenannten Hotspot zu erklären. Nur dann hätte die Maskenpflicht im Handel, in Schulen oder bei Friseuren sowie die 3G-Regel in Gastronomie oder in Theatern mit Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete bis 8. Mai beibehalten werden können.
Das Vorhaben von Linker, SPD und Grünen, für das auch Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) geworben hatte, fand bei einem Abstimmungsmarathon im Parlament keine Mehrheit. Die Hoffnung von Rot-Rot-Grün auf Unterstützung einzelner Abgeordneter der oppositionellen CDU-Fraktion platzte. CDU, FDP und AfD stimmten gegen die Verlängerung unter anderem der Maskenpflicht.

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14:09
31.03.2022
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, begrüßt eine vorgesehene Vereinfachung und Verkürzung der Quarantänezeiten in der aktuellen Corona-Lage. "Die Omikron-Welle bringt zwar sehr viele Ansteckungen mit sich, die aber weit überwiegend leicht verlaufen", sagt Gassen. Vor diesem Hintergrund komme der Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts zur richtigen Zeit. "Wir würden ansonsten Gefahr laufen, dass wichtige Infrastruktur in Deutschland lahmgelegt werden würde."

Nach einem vom Ministerium an die Länder geschickten Vorschlag soll die Dauer der Absonderungen generell auf fünf Tage verkürzt werden.

13:44
31.03.2022
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sieht derzeit keine Möglichkeit, Berlin in der andauernden Corona-Pandemie zum sogenannten Hotspot zu erklären. Eine entsprechende Entscheidung des Abgeordnetenhauses wäre die Voraussetzung für Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Zugangsregeln, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz ab Freitag weitgehend wegfallen.
"Wenn das Parlament für einen Hotspot entscheiden würde, ist hochgradig fraglich, inwiefern so eine Entscheidung beklagt würde", sagt Giffey. "Die Hamburger gehen ja diesen Weg. Man muss jetzt mal sehen, ob das auch trägt." Der Berliner Senat werde sich das genau anschauen. Die Einschätzung für die Hauptstadt laute, dass dort die im Bundes-Infektionsschutzgesetz genannten Bedingungen nicht erfüllt seien. Berlin habe trotz einer 1000er-Inzidenz keine schwersten Krankheitsverläufe bei Corona-Patienten.

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