Um Mitternacht sind in der Schweiz die meisten Corona-Schutzmaßnahmen gefallen. Die seit Sommer 2020 fast überall geltende Maskenpflicht in Geschäften und Innenräumen wurde aufgehoben. Es wird auch nirgendwo mehr für den Zutritt ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung verlangt - das gilt auch bei der Einreise aus dem Ausland. Einzig in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr besteht vorerst weiter Maskenpflicht. Mancherorts gelten zudem weiterhin kantonale Vorschriften.
Nicht alle Betriebe machten von den neuen Freiheiten sofort Gebrauch. In manchen Cafés und Restaurants trägt zumindest das Personal weiter Maske. Auch das Opernhaus Zürich behält die Maskenpflicht vorerst bei. Im Parlament in Bern hingegen gilt wieder freier Zutritt ohne Maske. Die Plexiglaswände zwischen den Sitzen der Abgeordneten wurden abgebaut.