Der
Städte- und Gemeindebund dringt auf Klarheit bei der Umsetzung der
Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagt der
"Rheinischen Post", es fehlten zum Beispiel Angaben dazu,
unter welchen Voraussetzungen ungeimpfte Mitarbeiter zeitlich begrenzt weiterarbeiten könnten. "Es sollte unbedingt auch noch klargestellt werden, welche Regelungen gelten sollen, wenn die Impfung dauerhaft verweigert wird", sagt er.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Einige Bundesländer zweifeln an der Umsetzbarkeit wegen fehlender bundeseinheitlicher Vollzugsregeln.