Letztes Update:
20220217092049

09:05
17.02.2022
Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist laut Berliner Verwaltungsgericht rechtswidrig. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, entschieden die Richter in einem Eilverfahren und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärt ein Sprecher. 
Das Gericht habe sich aber nicht mit der Frage befassen müssen, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet worden sei. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Das Institut hatte den Genesenenstatus Mitte Januar zunächst weitgehend unbemerkt von sechs auf drei Monate verkürzt

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08:54
17.02.2022
Die Pandemie hat die deutsche Wirtschaftsleistung in den vergangenen beiden Jahren nach Berechnungen des Münchner Ifo-Instituts um zusammen 330 Milliarden Euro gedrückt. Statt zweimal um 1,3 Prozent zu wachsen sei die Wirtschaft zwischenzeitlich geschrumpft. Künftige Wertschöpfungsverluste, etwa durch Ausfälle in der Bildung, seien dabei noch nicht berücksichtig, so Ifo-Experte Timo Wollmershäuser.
Ifo-Chef Clemens Fuest spricht von der "schwersten Weltwirtschaftskrise seit der Großen Depression in den 30er Jahren"

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