Letztes Update:
20220211160637
extern
Akzeptieren

15:39
11.02.2022
Frankreich lockert angesichts sinkender Infektionszahlen weitere Corona-Beschränkungen. Vom 28. Februar an entfällt laut Gesundheitsministerium die Maskenpflicht in Innenräumen, in denen die 2G-Regel greift. Betroffen sind Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Kinos, Restaurants oder Cafés. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen ohne 2G-Pflicht - das ist in Frankreich auch der gesamte Einzelhandel - bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen. Vereinfacht werden die Testpflichten für Kontaktpersonen und die Vorschriften an den Schulen.
Die Omikron-Infektionswelle flaut zunehmend ab, wie die Gesundheitsbehörden mitteilen. Binnen einer Woche ging die Zahl der Neuinfektionen um 29 Prozent zurück. Im Großraum Paris, der als eine der ersten Regionen von der Virusvariante erfasst wurde, betrug der Rückgang 37 Prozent. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank landesweit auf 2449 und im Raum Paris auf 1450. Die Krankenhauseinweisungen sanken binnen einer Woche um 15 Prozent und die der Corona-Patienten auf Intensivstationen um 10 Prozent.

15:12
11.02.2022
Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht eines bayerischen Verwaltungsgerichts in der jetzigen Form nicht zulässig. Das Gericht im mittelfränkischen Ansbach gab den Eilanträgen von zwei Genesenen statt. Demnach gilt bei den Klägern weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst einmal jedoch nur für die beiden Antragsteller (Az. AN 18 S 22.00234).
In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang den Status. Die Entscheidung hatte teilweise heftige Kritik ausgelöst. Laut einem Gerichtssprecher hatten die Richter Zweifel, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Sie stoßen sich daran, dass die neue Verordnung keinen konkreten Zeitraum mehr benennt, sondern bezüglich des Zeitraums auf die RKI-Internetseite verweist.

An dieser Stelle sind Inhalte eines Drittanbieters zu sehen. Durch Ihre Zustimmung akzeptieren Sie, dass dieser Anbieter eigene Analyse-Daten erhebt.
www.pz-news.de/datenschutz
Akzeptieren