Beim Bundesverfassungsgericht sind inzwischen 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Knapp 60 davon seien mit einem Eilantrag verbunden, berichtet das Nachrichtenportal Focus Online. Nach Auskunft des Gerichtssprechers gibt es außerdem drei isolierte Eilanträge. Die erste Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag war Mitte Dezember in Karlsruhe eingereicht worden.
Das Gericht gibt üblicherweise keine Auskunft darüber, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Da die Impfpflicht ab Mitte März gelten soll, ist aber zu erwarten, dass die zuständigen Richterinnen und Richter des Ersten Senats rechtzeitig vorher zumindest die Eilanträge prüfen. Diese zielen darauf ab, die Umsetzung solange auszusetzen, bis es eine abschließende Entscheidung im Hauptverfahren gibt.