Das Oberste Verwaltungsgericht in Tschechien hat die 2G-Regel in Gaststätten und Hotels gekippt. Es fehle die rechtliche Grundlage für die Einschränkungen, teilt ein Sprecher des Gerichts in Brünn (Brno) mit. Die 2G-Regel sieht vor, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang erhalten.
"Es darf nicht Ziel der Maßnahme sein, die Bürger indirekt zum Impfen zu nötigen", bemängeln die Richter. Menschen sollten nicht pauschal einer Infektion verdächtigt werden, solange sie keine Symptome haben. Zugleich gaben die Richter der Regierung eine Woche Zeit, die entsprechende Verordnung nachzubessern. In der Praxis wird die 2G-Regel ohnehin oft nicht kontrolliert.