Die Kündigung einer Polizeiärztin wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Freiburg wirksam. Die Frau habe mit einer Anzeige in einer Zeitung das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Hierdurch habe sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen, teilt ein Gerichtssprecher mit.
Insbesondere habe sie gegen die Pflicht verstoßen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (Az.: 10 Sa 66/21). Das Gericht habe die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, sagt der Sprecher. Das Land Baden-Württemberg habe die ordentliche Kündigung vor allem mit mangelnder Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet.